Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Gangkofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 21
84140 Gangkofen
Kontakt
E-Mail: poststelle@gangkofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88775173561Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8722 9494-0
Fax: +49 8722 9494-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024