Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Neukirchen vorm Wald - Kämmerei und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kontakt
E-Mail: baumgartner@neukirchen-vorm-wald.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1163872779514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0
Fax: +49 8504 9152-30
Internet
Gemeinde Neukirchen vorm Wald - Kassenverwaltung
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Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
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Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1583317204514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0
Fax: +49 8504 9152-30
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Gemeinde Neukirchen vorm Wald
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94154 Neukirchen vorm Wald
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
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E-Mail: info@neukirchen-vorm-wald.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50108077654Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8504 9152-30
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024