Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Gemeinde Neukirchen vorm Wald - Kämmerei und Personalamt

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    Hausanschrift

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    94154 Neukirchen vorm Wald

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    Kirchenweg 2

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Nachmittags nur nach Vereinbarung.

    Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.

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    E-Mail: baumgartner@neukirchen-vorm-wald.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1163872779514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0

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    Gemeinde Neukirchen vorm Wald - Kassenverwaltung

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    Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.

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    E-Mail: kasse@neukirchen-vorm-wald.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1583317204514Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50108077654Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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