Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Velden - Sachgebiet 21 - Kassenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    84149 Velden

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    84149 Velden

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5838725123113Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8742 288-0

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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