Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    84169 Altfraunhofen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    84169 Altfraunhofen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-altfraunhofen.de

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    Fax: +49 8705 928-99

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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