Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neufahrn i.NB

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 40

    84088 Neufahrn i.NB

    Postanschrift

    Hauptstr. 40

    84088 Neufahrn i.NB

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gemeinde-neufahrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99108084652Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8773 9606-0

    Fax: +49 8773 9606-10

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

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