Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Iggensbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 39

    94547 Iggensbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 39

    94547 Iggensbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@iggensbach.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13441667599Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9903 9320-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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