Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen
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Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93662861820Weiterführende Informationen im BayernPortal
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