Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 21 - Kinderbetreuung, Schulen, Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 21

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postanschrift

    Stadtplatz 21

    84453 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit und Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/009846703910Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 612-0

    Fax: +49 8631 612-222

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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