Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Germering
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1540
82102 Germering
Öffnungszeiten
http://www.germering.de
Kontakt
E-Mail: poststelle@germering.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64442360449Sicheres Kontaktformular
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