Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Gemeinde Fahrenzhausen
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Hauptstr. 21
85777 Fahrenzhausen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@fahrenzhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65330776551Weiterführende Informationen im BayernPortal
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