Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Stadt Ingolstadt - Rechtsamt
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85047 Ingolstadt
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Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rechtsamt@ingolstadt.de
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023