Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Sulzberg - SG 10: Haupt- und Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Info@Sulzberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/048748153639Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8376 9201-0
Fax: +49 8376 9201-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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