Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Lechbruck am See
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
86983 Lechbruck am See
Kontakt
E-Mail: rathaus@lechbruck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81774872626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8862 9878-0
Fax: +49 8862 9878-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024