Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Füssen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lechhalde 3

    87629 Füssen

    Postanschrift

    Lechhalde 3

    87629 Füssen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-fuessen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01331224455Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01331224455Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8362 903-0

    Fax: +49 8362 903-200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English