Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wasserburg (Bodensee)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindenplatz 1
88142 Wasserburg (Bodensee)
Kontakt
E-Mail: gemeinde@wasserburg-bodensee.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52329817758Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8382 9853-13
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024