Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nonnenhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Conrad-Forster-Str. 9

    88149 Nonnenhorn

    Postfachadresse

    Postfach 10

    88149 Nonnenhorn

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@nonnenhorn.eu

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69552502658Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8382 9868-0

    Fax: +49 8382 9868-32

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English