Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Heimenkirch

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindauer Str. 2

    88178 Heimenkirch

    Postanschrift

    Lindauer Str. 2

    88178 Heimenkirch

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sicherepost@heimenkirch.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54441730585Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54441730585Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8381 805-0

    Fax: +49 8381 805-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English