Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
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89290 Buch
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:15 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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