Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

    Postanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@vg-pfaffenhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/817964174772Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7302 9600-0

    Fax: +49 7302 9600-96

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English