Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Senden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 34

    89250 Senden

    Postfachadresse

    Postfach 1460

    89243 Senden

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-senden.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28775593471Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28775593471Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7307 945-0

    Fax: +49 7307 945-1005

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English