Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roggenburg - 21 Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Prälatenhof 2

    89297 Roggenburg

    Postanschrift

    Prälatenhof 2

    89297 Roggenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    • mittwochs nach Vereinbarung
    • dienstags zwischen 12 und 14 Uhr nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@roggenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/732187930739Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7300 9696-0

    Fax: +49 7300 9696-20

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English