Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Nersingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
89278 Nersingen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nersingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64219206650Sicheres Kontaktformular
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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