Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nersingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    89278 Nersingen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    89278 Nersingen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@nersingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64219206650Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64219206650Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7308 814-0

    Fax: +49 7308 814-25

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English