Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Langerringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 16

    86853 Langerringen

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    86851 Langerringen

    Kontakt

    E-Mail: vg@langerringen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15218499803Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8232 9603-0

    Fax: +49 8232 9603-21

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English