Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Welden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
86465 Welden
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-welden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00329481831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8293 699-0
Fax: +49 8293 699-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024