Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Kutzenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 10
86500 Kutzenhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kutzenhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61663785621Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61663785621Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8238 9601-0
Fax: +49 8238 9601-99
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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