Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Horgau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Martinsplatz 1
86497 Horgau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde.horgau@horgau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61775012596Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61775012596Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8294 8040-0
Fax: +49 8294 8040-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024