Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Graben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86836 Graben
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@graben.de
De-Mail: poststelle@graben.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61219577570Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61219577570Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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