Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Gaukönigshofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0
Fax: +49 9337 9719-99
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024