Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Werneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Balthasar-Neumann-Platz 8

    97440 Werneck

    Postfachadresse

    Postfach 1265

    97438 Werneck

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@werneck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73107566764Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9722 22-0

    Fax: +49 9722 22-31

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English