Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Waigolshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstr. 8

    97534 Waigolshausen

    Postanschrift

    Kirchstr. 8

    97534 Waigolshausen

    Öffnungszeiten

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@waigolshausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49663169754Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49663169754Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9722 9111-0

    Fax: +49 9722 9111-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English