Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Stadtlauringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97488 Stadtlauringen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97488 Stadtlauringen

    Kontakt

    E-Mail: info@stadtlauringen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97441079725Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9724 9104-0

    Fax: +49 9724 9104-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English