Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kolitzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    97509 Kolitzheim

    Postanschrift

    Rathausstraße 1

    97509 Kolitzheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein persönlicher Termin beim jeweiligen Sachbearbeiter nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch generell, einen Termin zu vereinbaren. In Notfällen erreichen Sie uns über das Notfallhandy unter 0170 7679228.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@kolitzheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07997144616Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07997144616Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9385 9710-0

    Fax: +49 9385 9710-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English