Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bergrheinfeld - Referat 1.2 - Geschäftsleitung, Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 38

    97493 Bergrheinfeld

    Postfachadresse

    Postfach 27

    97493 Bergrheinfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag und Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stefan.pabst@bergrheinfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0235837421111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 9700-0

    Fax: +49 9721 9700-30

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English