Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Bergrheinfeld - Referat 1.2 - Geschäftsleitung, Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
97493 Bergrheinfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: stefan.pabst@bergrheinfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0235837421111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 9700-0
Fax: +49 9721 9700-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024