Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Triefenstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 2
97855 Triefenstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@triefenstein.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24885448742Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9395 9701-0
Fax: +49 9395 9701-15
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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