Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Eußenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Kirchberg 16
97776 Eußenheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@eussenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48552999551Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9353 9747-0
Fax: +49 9353 9747-22
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024