Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
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Markt Schneeberg
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Hausanschrift
Postanschrift
Amorbacher Str. 1
63936 Schneeberg
Kontakt
E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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