Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Sandberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 6
97657 Sandberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: post@sandberg-rhoen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18330055707Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18330055707Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9701 9100-0
Fax: +49 9701 9100-28
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024