Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bischofsheim i.d.Rhön

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    97653 Bischofsheim i.d.Rhön

    Postanschrift

    Kirchplatz 4

    97653 Bischofsheim i.d.Rhön

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bischofsheim-rhoen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44997935445Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44997935445Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9772 9101-0

    Fax: +49 9772 9101-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English