Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Volkshochschule/Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Pfarrgasse 3

    97616 Bad Neustadt a. d. Saale

    Postanschrift

    Alte Pfarrgasse 3

    97616 Bad Neustadt a. d. Saale

    Kontakt

    E-Mail: post@vhs-nes.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/555296546793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

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