Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Wildflecken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
97772 Wildflecken
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Poststelle@m-wildflecken.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42885322769Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9745 9151-0
Fax: +49 9745 9151-25
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024