Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wartmannsroth - Registratur- und Archivwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 15
97797 Wartmannsroth
Kontakt
E-Mail: schmitt@wartmannsroth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7986280579113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9737 9102-0
Fax: +49 9737 9102-22
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024