Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Oerlenbach - Geschäftsleitung - Vertreter im Amt - Personal - Bauleitplanung - Klimaschutz - Interkommunale Zusammenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstraße 8
97714 Oerlenbach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: juergen.markert@oerlenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/434292843873Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9725 7101-0
Fax: +49 9725 7101-27
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024