Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Stadt Bad Brückenau - Kulturbüro - Bibliothek
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alter Rathausplatz 1
97769 Bad Brückenau
Öffnungszeiten
Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kultur@bad-brueckenau.de
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