Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Mömbris
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:20 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77663673645Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77663673645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6029 705-0
Fax: +49 6029 705-59
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024