Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Kahl a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Aschaffenburger Str. 1
63796 Kahl a.Main
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Notarsprechzeiten im Rathaus
Mo 16:15 - 17:30
(Tel. Vereinbarung notwendig: 06023 - 3205 0)
Kontakt
E-Mail: poststelle@kahl-main.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83886085604Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6188 944-0
Fax: +49 6188 944-29
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024