Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Johannesberg - Geschäftsleiter

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberafferbacher Str. 12

    63867 Johannesberg

    Postanschrift

    Oberafferbacher Str. 12

    63867 Johannesberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1603536791280Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 3485-0

    Fax: +49 6021 3485-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English