Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Alzenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanauer Straße 1

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Hanauer Str. 1

    63755 Alzenau

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bauaufsicht: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: Sa 10:00 - 13:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: alzenau@alzenau.de

    De-Mail: hauptamt@alzenau.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57775740439Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57775740439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6023 502-0

    Fax: +49 6023 502-188

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English