Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Schweinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    97421 Schweinfurt

    Postanschrift

    97420 Schweinfurt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schweinfurt.de

    De-Mail: stadt-schweinfurt@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=90887086388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90887086388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 51-0

    Fax: +49 9721 51-266

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English