Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dietersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    91463 Dietersheim

    Postanschrift

    Hauptstr. 7

    91463 Dietersheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@dietersheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52664198532Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52664198532Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9161 66222-0

    Fax: +49 9161 66222-9

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English