Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Rückersdorf - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 20
90607 Rückersdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@rueckersdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433517754815Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 57054-0
Fax: +49 911 57054-40
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 22.05.2024